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Überblick

Pro Jahr müssen allein in der Wildschönau mehr als 2.000 Tonnen Restmüll und Wertstoffe in geordnete Bahnen gelenkt werden.
Es wird grob zwischen Restmüll, Sperrmüll, biogenen Abfällen, Wertstoffen und Problemstoffen unterschieden.
Weiters kommen noch hinzu: Elektroaltgeräte, Speisefette, Bauschutt, Altkleider- und Schuhe, Tierkadaver- und Schlachtabfälle.
Je nach Abfallart kann/muss eine Wiederverwertung, Weiterverwendung oder Entsorgung erfolgen.


Die Gemeinde ist per Gesetz dazu angehalten, ein Entsorgungssystem für die Gemeindebürger aufrechtzuerhalten und 
zu betreiben. Sie hat weiters darauf zu achten, dass die Gemeindebürger den anfallenden Haushaltsmüll trennen und 
einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. Sammlung übergeben.
Weiters ist die Gemeinde verpflichtet, für die Aufwendungen Gebühren vorzuschreiben.

Abfälle trennen

Durch die Aussortierung und Trennung der täglich anfallenden Altstoffe lässt sich der Anteil des Restmülls enorm einschränken. Jeder Bürger ist per Abfallwirtschaftsgesetz zu einer getrennten Entsorgung verpflichtet.
Wertstoffe, die über den Restmüll entsorgt werden, sind nicht nur eine Verschwendung von Recourcen sondern belasten auch die eigene Geldtasche. Müll trennen schont die Geldbörse !

Mülltrennung spart uns allen Geld !

Die Entsorgung des Restmülls stellt nach wie vor den größten Kostenfaktor in der Abfallwirtschaft dar. Je weniger Restmüll entsorgt werden muss, umso stabiler können die Vorschreibung für Restmüllsäcke und Gebühren gehalten werden ! Jeder kann dazu beitragen !

Müll trennen kostet Zeit !

Dieses Argument lässt sich nicht bestreiten. 
Aber: Die Wohnung sauber halten oder den Abwasch zu erledigen kostet auch Zeit.
Müll trennen kostet pro Tag ein paar Minuten und spart bares Geld.
 

Restmüllvorschreibung

Stand 2026

Laut Abfallwirtschaftsgesetz ist seitens der Gemeinde eine Mindestmüllmenge pro Jahr vorzuschreiben.

Die genauen Vorschreibungsmengen für Haushalte und Tourismusbetriebe werden vom Gemeinderat in der Müllabfuhrordnung festgelegt und können sich ändern.

Beispiele 2026 / Menge für 1 Jahr:

Haushalt 1 Person - 150 Liter (= 2 Müllsäcke zu 60 Liter / 1 Müllsack zu 30 Liter)
Haushalt 2 Personen - 300 Liter (= 5 Müllsäcke zu 60 Liter)
Haushalt 4 Personen - 600 Liter (= 10 Müllsäcke zu 60 Liter)
Haushalte mit 5 und mehr Personen - hier ist keine zusätzliche Mindestmüllmenge mehr vorgesehen
 



Die aktuellen Verordnungen finden sich hier (Webseite der Gemeinde Wildschönau)

Die Ausgabe der Restmüllsäcke erfolgt jeweils Anfang Jänner des Jahres im Gemeindeamt.



 

Gebühren

Die Müllgebühren werden direkt von der Gemeinde jedem Haushalt bzw. dem Grundinhaber vorgeschrieben. Als Grundlage der Berechnung dienen die Anzahl der Haushaltsmitglieder; bei Gastronomiebetrieben - Betten, Sitzplätze, Auslastung; bei Zweitwohnsitzen - Größe der Wohnfläche; bei Gewerbebetrieben - Anzahl der Mitarbeiter.
Die Müllgebühr setzt sich aus einer Grund- und einer weiteren Gebühr zusammen. Welche Kosten deckt die Grundgebühr: Wertstoffentsorgung, Problemstoffsammlung, Instandhaltung und Betrieb der Infrastruktur und Entsorgungseinrichtungen. Die weitere Gebühr deckt die Kosten für den Transport, die Sortierung und die Entsorgung des Restmülls.

Die aktuellen Gebührensätze bitte auf der Gemeindewebseite/Finanzverwaltung oder im Gemeindeamt 05339 / 8110 nachfragen.

Restmüllentsorgung

Für die Restmüllentsorgung kann über Restmüllsäcke zu 30 und 60 Liter sowie über Müllcontainer zu 770 bzw. 1100 Liter erfolgen.
Für jeden Haushalt gibt es eine Grundvorschreibung die auch eine bestimmte Anzahl von Müllsäcken vorsieht.
Die vorgeschriebene Anzahl Säcke wird nach einem bestimmten Berechnungsschlüssel einmal jährlich verteilt (Jänner des jeweiligen Jahres), sie können aber auch auf dem Gemeindeamt geholt werden.
Im Kaufpreis ist der Transport und die Entsorgung des Restmülls enthalten.
Es sind nur Müllsäcke gültig, die bei der Gemeinde Wildschönau ausgefasst/gekauft wurden oder in Geschäften erworben wurden.
Andere Müllsäcke werden von der Restmüllabfuhr nicht mitgenommen.

Die Abholung der Restmüllsäcke erfolgt jeweils am DIENSTAG (seit Jänner 2026) ab 07.00 Uhr früh.
Die Säcke müssen entlang der Abfuhrroute am Straßenrand bereit gestellt sein.
Für Liegenschaften außerhalb des Abfuhrbereiches erfolgt die Zwischenlagerung in Restmüllsammelstellen.

Was gehört in den Restmüllsack / Container

Als Restmüll gelten nicht verwertbare und ungefährliche Abfälle wie:verschmutzte Altstoffe, Bleikristall, Blumentöpfe, Dias, Fettpapier, Fotos, kaputte Gebrauchsgegenstände, Glasgeschirr, Glühbirnen, Gummi, Hygieneartikel (z.B. Zahnbürste, Wattestäbchen), Kehricht, Kleiderbügel, Kohlenasche, Katzenstreu, Kristallglas, Leder, Porzellan, Röntgenbilder, kaputte Schuhe, kaputte Textilien, Spielzeug, Staubsaugerbeutel, Stoffabfälle, Strumpfhosen, Tapeten, Textilabfälle, Tonband- und Videokassetten, stark verschmutzte Verpackungen, Wegwerfwindeln, ...
 

Bitte nutzt das umfangreiche Angebot zur getrennten Abgabe von Wertstoffen - der Umwelt zuliebe !


Auf keinen Fall dürfen Problemstoffe zum Restmüll !

Sperrmüll

Was unterscheidet eigentlich Sperrmüll vom Restmüll ?

Nicht viel, er ist sperriger.
Also alles, was in den Müllsack oder in den Müllcontainer passt, auch dort hineingeben. Es kommt immer wieder vor, dass bei der Sperrmüllsammlung jemand mit einem ganzen Anhänger voll "Kleinzeug" kommt und das zeitintensiv gewogen werden muss.

Typischer Sperrmüll ist z.B.
Bodenbeläge, große Gegenstände, Möbel, Matratzen, Schi, Rodel, Snowboard, großes Spielzeug, Sanitäreinrichtungen, Spanplatten, Vorhangkarniesen, Schaufensterpuppen, Reklameständer, ...

Sperrmüllsammlung ist jeweils einmal im Frühjahr und einmal im Herbst.

Die genauen Termine werden immer rechtzeitig angekündigt

Wertstoffe

Wertstoffe können am Recyclinghof abgegeben werden.

Mehr Info hier oder unter Wertstofftrennung

Problemstoffe

Problemstoffe sind gefährliche Abfälle aus Haushalten. Sie sind gesundheits- und umweltgefährdend. Ein Liter Altöl verunreinigt z.B..
1 Mio Liter Trinkwasser. Keinesfalls dürfen Problemstoffe in den Restmüll, in die Wertstoffsammlung oder in das Abwasser gelangen.
Problemstoffe müssen einer geordneten Entsorgung mit hohen Umweltstandards unterzogen werden. Ein Großteil der gefährlichen Abfälle wird einer speziellen Verbrennung zugeführt.

In der Wildschönau findet jeweils im Frühjahr und im Herbst eine Problemstoffsammlung statt. Die Termine werden immer rechtzeitig angekündigt.

Typische Problemstoffe sind:

Arzneimittel aller Art, Salben, Tabletten, Ampullen, Tropfen, Kapseln, Einwegspritzen, Quecksilberthermometer,

Desinfektionsmittel, Aktivreiniger, Chemikalien aller Art, WC-Reiniger, Backofenreiniger, Säuren, Laugen, Lösemittel, Petroleul, Waschbenzin, Motoröl, Salmiak, Terpentin, Nitroverdünnung, Fotochemikalien, Klebstoffe, Farbstoffe, lösemittelhaltige Farben, Lacke, Spraydosen, Dichtungsmassen, PU-Schaum, 
verunreinigte Gebinde, Druckgasflaschen, Campinggasflaschen

Mineralöle, Mineralölprodukte, Bremsflüssigkeit, Batterien aller Art, Akkus, Ölfilter, Ölbinder, Frostschutz, Kühlflüssigkeit, Rostschutz, Duftsteine, Speisefette und -Öle,

Pflanzenschutzmittel, Insektenschutzmittel, Holzschutzmittel,