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Abgabe von Batterien und Akkus auf dem Recyclinghof

Neuregelung ab August 2026

In immer mehr Bereichen werden in Produkten Batterien und Akkus genutzt. Diese richtig zu entsorgen ist aus Sicherheitsgründen (Brand- und Explosionsgefahr) sehr wichtig.

Neue Richtlinien erfordern es nun, dass die verschiedenen Energiespeicher dauerhaft am Recyclinghof abgegeben werden können. Weiters ist eine Trennung in verschiedene Typen vorgeschrieben.
Für den Nutzer der Produkte ist es aber oft schwierig zu beurteilen, welcher Batterie- oder Akkutyp vorhanden ist.

Um es für alle möglichst einfach zu machen, gilt ab August 2026 deshalb diese neue Regelung:

Im Bereich für Elektroschrott ist eine → durchsichtige Box ←aufgestellt,
mit der Beschriftung „BATTERIEN + AKKUs – Bitte hier abgeben, wir sortieren sie dann!“
Bitte in diese alle Batterien und Akkus hineinlegen
Starterbatterien für PKW etc. daneben auf die große graue Box stellen.
 

Die Nachsortierung erfolgt dann im Laufe der Zeit durch die Recyclinghofmitarbeiter.



Vielen Dank für Eure Kooperation.

Die Abgabe ist gebührenfrei.
Bei Unsicherheiten bitte beim Recyclinghofmitarbeiter nachfragen : )
 



 

Hintergrundwissen

folgende Typen werden ab August 2026 am Recyclinghof angenommen

Gerätebatterien / Batterien unsortiert – Batterien aus Haushalten gemischt, normale Batterien für z.B. Taschenlampen und andere kleine Geräte, kleine Akkus, Knopfzellen, Akkus aus Haushaltsgeräten und Werkzeugen der Art NiCd, Alkali, Weidezaunbatterien 

Unbeschädigte Lithiumbatterien – Lithiumbatterien (Akkus) aus Haushaltsgeräten und Werkzeugen, Staubsauger, Rasenmäher 

Beschädigte Lithiumbatterien – Li-Batterien (Akkus), die eine Beschädigung aufweisen wie z.B. aufgequollen, gequetscht, gerissen 

LV-Batterien Lithiumbatterien (Akkus) aus leichten Verkehrsmitteln - wie E-Bikes, E-Rollern, elektrische Rollstühle, elektrische Skateboards – diese Kategorie ist neu bei der Entsorgung 

Starterbatterien - Batterien zum Starten von Fahrzeugen und Maschinen – bei diesen Batterien bitte die Pole abkleben oder die Polschutzkappen benutzen 
 



Was kann man nicht abgeben: 
Elektrofahrzeugbatterien über 25 kg, Batterien für PV-Anlagen, industrielle Batterien