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Pfand für Einweggetränkeverpackungen

aus Kunststoff und Metall

Ab 1. Jänner 2025 werden Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall mit einem Volumen von 0,1 Liter – max. 3 Liter mit einem Pfand in Höhe von 25 Cent versehen.

Ab dem 1.1.2025 müssen alle in Verkehr gebrachten Einweggetränkeverpackungen mit dem Pfandsymbol und einem QR Code versehen sein. Im Laufe des Jahres 2025 dürfen Geschäfte lagernde Gebinde noch verkaufen.

Der Pfand wird automatisch bei Kauf aufgeschlagen, also bitte aufpassen, ob das Logo für das Pfandsystem auf der Verpackung aufgedruckt ist: für alle diese Verpackungen erhält man bei Rückgabe den Pfand von 25 Cent wieder zurück.

Wichtig: die Verpackungen dürfen nicht zusammengedrückt sein!

>> noch mehr Detailinfos finden sich hier